... | ... |
INSTITUT FÜR ASYLRECHT |
Geschäftsführender Direktor *)
Telefon + 49 (02 51) 3 99 71 61 Telefon von 11 Uhr bis 21 Uhr
Anzeigen gegen Angela und Andere ... Stand: 10. September 2018
|
Für eine Beratung oder Vertretung der Asylberechtigten (Art. 16a GG), Flüchtlinge (Art. 1, 31 GFK) und illegal einreisenden Personen stehen wir nicht zur Verfügung. Deutsche Gesetze: EU-Recht: Völkerrecht: *) Schriften von René Schneider, |
Rechtsanwalt **) Krumme Str. 26 Telefon (0 52 31) 9 44 09 94 Internet:
http://www.ra-schnelle.de/ Fachanwalt für Strafrecht |
Der bemerkenswerte Satz der deutschen Schriftstellerin, Dichterin, Philosophin und Historikerin Ricarda Huch – "Zur Würde des Menschen gehört ein Recht auf Strafe." – ist das Bindeglied zwischen den
"Grundlinien der Philosophie des Rechts"
von Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Berlin, 1821,
mit dem von Hegel erkannten "Recht auf Strafe" (aaO, S. 98 f.) einerseits und der "Würde des Menschen" gemäß Artikel 1 Abs. 1 Satz 1 GG andererseits. Man kann sogar sagen, daß das "Recht auf Strafe" in der "Würde des Menschen" und damit in dem ersten Verfassungsgrundsatz verortet ist. Das "Recht auf Strafe" ist also selbst ein Verfassungsgrundsatz und ein grundrechtsgleiches Recht.
Die Verfassungen der deutschen Länder und Reiche kannten bis 1919 weder den Begriff der "Würde des Menschen" noch das ihm immanente "Recht auf Strafe". Nur Artikel 151 Satz 1 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 (RGBl. 1919 S. 1383) nannte als Ziel der "Ordnung des Wirtschaftslebens" die "Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle". Erst das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 kodifizierte die "Würde des Menschen" und deren Unantastbarkeit in Artikel 1 Abs. 1 Satz 1 GG, d. h. Ricarda Huch, welche diese Kodifizierung nicht mehr erlebte, konnte ihre Erkenntnis weder in Artikel 1 Abs. 1 Satz 1 GG "hinein interpretieren" noch aus ihm ableiten, sondern sie hat ihrer Nachwelt ein rechtsphilosophisches Vermächtnis von Hegelscher Größe hinterlassen.
Auch Frau Dr. Angela Merkel hat das Grund- und Menschen-"Recht auf Strafe", und sie hat ihre gerechte Strafe mehr als nur einmal verdient.
Gez. René Schneider, 1. Jaunar 2017
"Merkel und Maas haben zwar die Macht,
aber nicht 'Gesetz und Recht' auf ihrer Seite!"
René Schneider
7. Januar 2017
Zur Erinnerung: "DIE WELT" v. 09.11.2015 - "Herbst der Kanzlerin. Geschichte eines Staatsversagens." Von Stefan Aust, Manuel Bewarder et al. |
Anzeige v. 24.10.2015 gegen Merkel u. a. wegen des Verdachts auf Hochverrat gegen den Bund etc. (Volltext) |
Nachtrag vom 31.10.2015 - Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt! |
PM v. 03.11.2015 - Rettung durch Recht, - oder: "Rechtsstaat statt Merkelstaat" |
PM v. 06.11.2015 - Zum Hochverrat gehört Gewalt, und die Flüchtlingswaffe oder "Einwanderungswaffe" ist Gewalt! |
Neue Anzeige v. 12.11.2015 - GBA, 1 AR 1534/15 |
PM v. 15.11.2015 - Wer hat uns verraten? |
Dienstaufsichtsbeschwerde v. 01.12.2015 - GBA, 1 AR 1534/15 |
PM v. 15.01.2016 - "Angesichts der juristischen Evidenz des Nichtvorliegens der Voraussetzungen eines Hochverrats […] ist mehr als die Mitteilung dieses Ergebnisses der strafrechtlichen Prüfung nicht veranlasst." | Ende der Rechtsstaatlichkeit und Anfang der Willkür!
Zur Vergleichung: Rechtsanwalt Alexander Heumann, Düsseldorf - Anzeige v. 16.10.2015 - "Merkels Hochverrat und Schleuserei" | "COMPACT" v. 21.10.2015 - "Pflicht zum Widerstand: Strafanzeige gegen Merkel" | "EpochTimes.de" v. 02.04.2016 (07.07.2016) - "400 Anzeigen gegen Merkel: Darunter Hochverrat und Schleuserei" | "Unser-Mitteleuropa.com" v. 04.10.2016 - "Über 1000 Anzeigen wegen Hochverrats gegen Merkel" |
Erstveröffentlichung 1968,
zitiert nach Andreas Baader et al., "Vor einer solchen Justiz verteidigen wir uns nicht!", Edition Voltaire, 1968, 27 Seiten (Seite 19).
Zur Erinnerung: "DIE WELT" v. 09.11.2015 - "Herbst der Kanzlerin. Geschichte eines Staatsversagens." Von Stefan Aust, Manuel Bewarder et al. |
Verfassungsbeschwerde v. 24.01.2016 -
"Recht auf Rechtsstaatlichkeit" (Artikel 20 Abs. 3 GG) |
PM v. 25.01.2016 -
"Recht auf Rechtsstaatlichkeit" (Artikel 20 Abs. 3 GG) |
Zur Vergleichung:
Verfassungsbeschwerde von Albrecht Schachtschneider v. 30.01.2016 (02.02.2016) |
Zitat aus der "Kurzfassung" des Beschwerdeführers:
"Das Land, nämlich »Deutschland«, das auch, aber nicht nur, eine geographische Bedeutung hat, ist das Land der Deutschen, das Land des deutschen Volkes. …
Zur Verfassungsidentität Deutschlands gehört allem voran das Primat des Rechts, die Rechtstaatlichkeit. Der Rechtsstaat gebietet die Gesetzlichkeit allen staatlichen Handelns. …
Die Einwanderungspolitik der Regierung und des Parlaments, in dem es eifrige Unterstützung, aber nur wenig Widerspruch gegen diese Politik gibt, verletzt die Verfassungsidentität Deutschlands in zweifacher Weise: Sie verletzt das Prinzip, das Deutschland das Land der Deutschen ist, und das Prinzip des Rechtsstaates. Das geschieht durch massenhafte Mißachtung der Verfassungs- und der Gesetzesvorschriften über das Asylrecht und über den internationalen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, aber auch des Europarechts.
Nicht ein Ausländer, der in Deutschland als »Flüchtling« Aufenthalt sucht, kommt legal ins Land oder hält sich legal in Deutschand auf. Alle sind an der Grenze zurückzuweisen und, wenn sie in unser Land eingedrungen sind, entweder zurückzuschieben oder abzuschieben. Ein Recht zur Einreise ergibt sich weder aus dem Völkerrecht noch aus dem Europarecht oder aus dem nationalen Recht Deutschlands. Bis auf wenige Ausnahmen kommen alle Fremden, die das Asylrecht begehren, auf dem Landwege und damit aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem sicheren Drittstaat an die deutsche Grenze. Damit können sie sich auf das Asylgrundrecht ausweislich Art. 16a Abs. 2 GG nicht berufen, …." |
Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung v. 24.02.2016 - 26727.pdf | Merksatz: »Der Migrationsstrom ist keine "Flüchtlingskrise", sondern eine Staatskrise, nämlich eine Krise des deutschen Rechtsstaates; ich will einen Verfassungsstaat und keinen Merkelstaat!« (René Schneider) |
BVerfG, Beschluß v. 24.02.2016 - 2 BvR 293/16 | "Lasciate ogni speranza, voi ch'entrate!" (Inferno III, 9) |
PM v. 09.03.2016 - Witz ohne Worte! |
Graphik: Fotolia_97152934_K.C
Zur Vergleichung:
Ergebnis der Verfassungsbeschwerde von Albrecht Schachtschneider - "ABGELEHNT: WAS FOLGT NUN?" |
Sonderdruck: "Die Einwanderungswaffe" | Noch einmal, zur Erinnerung:
Erstveröffentlichung 1968,
zitiert nach Andreas Baader et al., "Vor einer solchen Justiz verteidigen wir uns nicht!", Edition Voltaire, 1968, 27 Seiten (Seite 19).
Zur Erinnerung: "Kronen-Zeitung" v. 18.11.2015 - "3200 km zum Attentat, Terror-Duo kam über Flüchtlingsroute"
Anzeige v. 01.08.2016 gegen Merkel - Volltext:
Verdacht auf Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (26804.pdf) |
Terror in Paris |
PM v. 01.08.2016 - Anzeige gegen Merkel |
Keine Antwort
Anzeige v. 25.12.2016 gegen Merkel - Volltext:
Verdacht auf Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (26905.pdf) |
Terror in Berlin |
PM v. 25.12.2016 - "Politiker haften für ihre Flüchtlinge" |
Unverschämte Antwort aus Karlsruhe: GBA, Schreiben v. 29.12.2016 - 1 AR 1028/16 | Ausschnitt:
Rückantwort aus Münster: Schreiben v. 16.01.2017 (26919.pdf) | Eine gedankliche Ergänzung oder eine Ergänzung im Geiste, von Erika Steinbach, MdB: "… dann ist das nicht meine Partei – Warum ich die CDU verlasse" (HTML) oder "… dann ist das nicht meine Partei – Warum ich die CDU verlasse" (PDF). | Ausschnitt:
(Erika Steinbach, 15.01.2017)
Zur Vergleichung:
[Graphik: BGH, 3 StR 49/16 - Beschluß vom 20.09.2016, Rdnr. 17, Bl. 9 d.A.]
MORDFALL MARIA LADENBURGER - Anzeige gegen Angela Merkel wegen des Verdachts auf Beihilfe
("Politiker haften für ihre Flüchtlinge") |
PM v. 12.12.2016 - "Politiker haften für ihre Flüchtlinge" |
PM v. 14.12.2016 - "Politiker haften für ihre Flüchtlinge" (Ja, die Anzeige vom 12.12.2016 ist "echt"!) |
PM v. 15.12.2016 - Aktenzeichen 200 Js 39157/16 |
PM v. 17.12.2016 - Hussein Khavari und der Zahn der Zeit: Altersfeststellung nach der "Methode Schneider" |
Nachtrag v. 17.12.2016 - Staatsanwaltschaft Freiburg, Aktenzeichen 200 Js 39157/16 |
MORDFALL MARIA LADENBURGER - Landgericht Freiburg, Strafsache gegen "Huseen K." alias Hussein Khavari
Hauptverhandlung vom 5. September 2017 pp. |
MORDFALL MARIA LADENBURGER - Google News (1) |
MORDFALL MARIA LADENBURGER - Google News (2) |
MORDFALL MARIA LADENBURGER - "Handelsblatt" v. 11.09.2017 | Sehr lesenswert! |
MORDFALL MARIA LADENBURGER - "FOCUS" v. 12.09.2017 | Zitat:
"Neben Details zu der Tatnacht wurde am zweiten Prozesstag auch bekannt, dass Maria L. nicht das einzige Opfer von Hussein K. sein soll.
Bereits als 14-Jähriger soll er in Afghanistan eine Zwölfjährige vergewaltigt haben, woraufhin der Angeklagte eine Prügelstrafe erhielt. Auf
seinem Weg nach Deutschland saß Hussein K. 2013 wegen versuchten Mordes an einer Frau in Griechenland im Gefängnis." |
MORDFALL MARIA LADENBURGER - "t-online.de" v. 13.09.2017 | Sehr lesenswert! |
TERROR IN BERLIN, ANZEIGE GEGEN MERKEL |
Verdacht auf Beihilfe zum Mord in 12 Fällen und Verdacht auf Beihilfe zum versuchten Mord in mindestens 48 Fällen |
PM v. 25.12.2016 - "Politiker haften für ihre Flüchtlinge" |
Zur Vergleichung:
[Graphik: BGH, 3 StR 49/16 - Beschluß vom 20.09.2016, Rdnr. 17, Bl. 9 d.A.]
Polizeimeldung v. 27.12.2016 |
Versuchtes Tötungsdelikt in der Berliner U-Bahn, 6 Syrer und 1 Libyer identifiziert |
PM v. 28.12.2016 - Gestern, heute und morgen: Der Kampf geht weiter, bis in Berlin "Gesetz und Recht" wieder herrschen! |
Zur Vergleichung:
[Graphik: BGH, 3 StR 49/16 - Beschluß vom 20.09.2016, Rdnr. 17, Bl. 9 d.A.]
"Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes." (Artikel 25 GG)
"Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder." (Artikel 2 Nr. 1 UN-Charta)
Strafanzeige v. 14.07.2018 - No. 27131 (ORIGINAL)
Strafanzeige v. 14.07.2018 - No. 27132 (Pressemitteilung)
Strafanzeige v. 15.07.2018 - No. 27133 (ORIGINAL)
Strafanzeige v. 15.07.2018 - No. 27134 (Pressemitteilung)
Nachtrag v. 17.07.2018 - No. 27135 (zu No. 27133)
Zur Vergleichung:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Pressemitteilungen)
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Urteil vom 15.06.2016 - 7a K 3661/14.A)
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Geschäftsverteilung)
"Ferner berichteten Menschenrechtsorganisationen von einzelnen dubiosen Todesfällen in Polizeigewahrsam oder Haft, bei denen eine Fremdeinwirkung nicht auszuschließen oder sogar wahrscheinlich sei." (VG Gelsenkirchen, Urteil vom 15.06.2016 - 7a K 3661/14.A – Rdnr. 92)
"Dem Auswärtigen Amt lägen zwar keine eigenen Erkenntnisse zu der Frage vor, ob Terrorverdächtige weiterhin durch tunesische Sicherheitsbehörden gefoltert, misshandelt oder rechtswidrig inhaftiert worden seien. Auch in seiner Stellungnahme vom 18. Dezember 2015 verweist das Auswärtige Amt jedoch auf die im späteren Lagebericht zitierten Berichte der OMCT und der OCTT und äußert die Vermutung, dass die Dunkelziffer erheblich über den dort gemachten quantitativen Angaben liegen dürfte. Eine abstrakte [keine "konkrete", sic!] Gefährdung von Terrorverdächtigen sei nicht auszuschließen." (VG Gelsenkirchen, Urteil vom 15.06.2016 - 7a K 3661/14.A – Rdnr. 94)
Zur Vergleichung: Ist auch Deutschland ein "Folterstaat"?
"Mann stirbt nach Polizeieinsatz" (SPON v. 15.07.2018)
Ein Glück, daß Aschaffenburg in Bayern und nicht in Tunesien liegt, den Spekulationen und Vermutungen wären sonst Tor und Tür geöffnet!
Zur Vergleichung: Ist auch Deutschland ein "Folterstaat"?
"Jüdischer Professor wirft Bonner Polizei Lügen vor" (SPON v. 14.07.2018)
"The Events at the Bonner Hofgarten this July 11th: A Letter to a German Friend," (Original)
"Polizei-Attacke gegen Professor" / "nicht in Ordnung" (SPON v. 16.07.2018)
Kein Kommentar!
Zur Vergleichung: Ist auch Deutschland ein "Folterstaat"?
"Warum Deutschland eine Anti-Folter-Stelle braucht" ("Süddeutsche Zeitung" v. 22.05.2017)
Nationale Stelle zur Verhütung von Folter (Homepage)
Nationale Stelle zur Verhütung von Folter
"Urteil des EGMR gegen Deutschland"
(Pressemitteilung der Nationalen Stelle v. 09.11.2017)
"Europäischer Gerichtshof stellt Verstoß gegen EU-Recht bei der Unterbringung von Abschiebungshäftlingen fest"
(Pressemitteilung der Nationalen Stelle v. 17.07.2014)
"UN-Ausschuss besorgt über Ausstattung der Nationalen Stelle"
(Pressemitteilung der Nationalen Stelle v. 27.09.2013)
Zur Vergleichung: Ist auch Deutschland ein "Folterstaat"?
"Report of the Committee against Torture" 2011-2012 (A/67/44)
Schon das unabhängige UN-Antifolterkomitee hatte in seinm Bericht vom 25.11.2011 gegenüber Deutschland moniert, daß "keine unabhängigen und wirksamen Ermittlungen bei Mißhandlungsvorwürfen stattfinden."
Zur Vergleichung: Ist auch Deutschland ein "Folterstaat"?
Der Fall Wolfgang Daschner
20. Dezember 2004 - Urteil im Fall Daschner
Z i t a t : »2008 geht Daschner in den Ruhestand. Über seine Verurteilung äußert er sich öffentlich nur im 2011 erschienenen Buch "Um Leben und Tod" seines ehemaligen Mitarbeiters Ennigkeit. Dort schreibt er im Nachwort: "Am 20. Dezember 2004 starb Jakob von Metzler zum zweiten Mal – einen juristischen Tod – als die Frankfurter Justiz sein Recht auf Leben, Menschenwürde und Freiheit geringer wertete als das Wohlbefinden seines Entführers und Mörders."«
Zur Vergleichung: Ist auch Deutschland ein "Folterstaat"?
UN-Komitee rügt deutsche Polizei
("DIE WELT" vom 23. Mai 1998, Seite 5)
Z i t a t : »dpa Genf - Das Antifolter-Komitee der Vereinten Nationen (UN) ist besorgt über die Zahl der Mißhandlungen in deutschem Polizeigewahrsam. Das geht aus einem Bericht des Komitees hervor, der am Freitag in Genf veröffentlicht wurde. […] Die Zahl der Anklagen und Verurteilungen gegen Polizisten sei sehr gering. Das Komitee empfiehlt, sowohl Disziplinar- als auch gerichtliche Maßnahmen gegen Beamte zu verstärken.«
Zur Vergleichung: Ist auch Deutschland ein "Folterstaat"?
"Nach dem Grundsatz aus Artikel 2 Nr. 1 UN-Charta (souveräne Gleichheit der Staaten) darf Deutschland die anderen Vertragsstaaten nur so und mit dem gleichen Respekt behandeln, wie Deutschland selber vom Ausland behandelt werden will." (René Schneider)
BVerfG, Beschluß vom 31. März 1987 - 2 BvM 2/86
BVerfGE 75, 1 (17)
URL: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv075001.html
BVerfG, Beschluß vom 4. Mai 1971 - 1 BvR 636/68
BVerfGE 31, 58 (75)
URL: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv018112.html
BVerfG, Beschluß vom 30. Juni 1964 - 1 BvR 93/64
BVerfGE 18, 112 (121)
URL: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv031058.html
Foto: Watergate.tv
"Karl-Marx-Stadt" in Merkelland, 1969
"1969 war Angela Merkel an das DDR-Regime angepaßt,
heute will sie ganz Restdeutschland an ihr persönliches Regime anpassen."
(René Schneider, 2016)
Zur Vergleichung:
"MMnews.de" (vom 6. September 2018) · "AAA" · "Bayernonline.news" · "Journalistenwatch.com" · "Krisenfrei.de" · "Nachrichten-Fabrik.de" · "News-For-Friends.de" · "Twitter.com" · "Watergate.tv"
Adolph von Menzel (1815-1905),
"Die Kontribution" (1885).
Infolge zahlreicher E-Mails und Telefongespräche, für welche ich mich hiermit noch einmal ausdrücklich bedanke, habe ich mich dafür entschieden, als Identifikationsfigur für den unpolitischen Widerstand gegen das Merkel-Regime – ein "Regime der Rechtlosigkeit" (sic!) – zur Verfügung zu stehen. Weiters habe ich mich dafür entschieden, jeden, der mich unterstützen will, um eine freiwillige Kontribution zu ersuchen.
Bitte fragen Sie nach meiner IBAN, BIC-SWIFT oder senden Sie Ihre Kontributionen als anonyme Schenkung per Briefpost, falls Sie anonym bleiben wollen.
Gez. René Schneider, 1. Januar 2017 –
Kontribution.pdf
"Alles, was man in dieser Zeit für seinen Charakter tun kann,
ist zu dokumentieren, daß man nicht zur Zeit gehört."
JOHANN GOTTFRIED SEUME
1763 - 1810
vom 10. November 2008 | 16. Jahrgang | Nr. 46 | Seite 5
Ein herzliches Dankeschön aus der Schweiz
zf. Da über 80% der Deutschen die Aussenpolitik von Merkel-Deutschland nicht mehr mittragen, würden wir in der Redaktion von Zeit-Fragen gerne annehmen, dass diese 80% auch einen redlichen Umgang mit dem Nachbarland Schweiz wollen. Die nachstehende Stellungnahme an Frau Calmy-Rey, deren Kopie uns von René Schneider zugesandt wurde, hat uns deshalb zutiefst gefreut. Wir danken ihm herzlich dafür und wüden uns freuen, auch weitere Stimmen aus Deutschland in diesem Sinne abdrucken zu dürfen.
Mathias Bröckers / Andreas Hauß
»Fakten, Fälschungen und die unterdrückten Beweise des 11.9.«
Sachbuch, Verlag Zweitausendeins, Juni 2003
Online-Buchbestellung beim Verlag:
http://www.zweitausendeins.de/jmp.cfm?dsplnr=2633
Zitat aus der Danksagung, Seite 318
»Viele Anregungen erhielten wir persönlich oder über das Internet von Andreas von Bülow,
Michel Chossudovsky, Nico Haupt, Daniel Hopsicker, Jahred Israel, Michael Ruppert, Paul Thompson, Allan Wood, Nick Lewis,
Jochen Scholz, René Schneider, Khaled Alzayed und Tom Flocco.«
Nachwort, Seite 447
Danksagung
Ich habe vielen Menschen für Anregungen und
Unterstützung zu danken. Das gilt für zahlreiche Leser,
die mir zu »Der Campus«
geschrieben und ihre eigenen Erfahrungen beigesteuert haben. Aus
diesen Briefen habe ich mehr Anregungen für »Der
Zirkel« bezogen, als ich sagen kann. Besonders zu danken
habe ich Prof. Dr. Volkmar Weiss, Leipzig;
René Schneider, Münster;
Frank R. Halt, Potsdam; Major a.D. Berndt L., MfS. Natürlich
sind sie nicht für die Art verantwortlich, in der ich diese
Anregungen abgewandelt und verarbeitet habe. … Ihnen allen ist »Der Zirkel« gewidmet.
**) Impressum und andere gesetzlich vorgeschriebene Hinweise:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): DE205615877
Die gesetzliche Berufsbezeichnung »Rechtsanwalt« wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Hamm (Westfalen), Ostenallee 18, 59063 Hamm. Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im wesentlichen den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA),
- Fachanwaltsordnung (FAO),
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
- Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO),
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Rechtsanwaltskammer Hamm oder online
bei der Bundesrechtsanwaltskammer http://www.brak.de unter »Berufsrecht« eingesehen werden.
Anbieter i. S. des TMG: René Schneider, USt-IdNr.: DE198574773 |